Rechtsprechung
FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 204/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Körperschaftsteuer; keine Bindung der Gerichte an Nicht-aufgriffsgrenzen der Finanzverwaltung bei Geschäftsführerbezügen (§ 8 Abs. 3 KStG)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansatz von Teilen der Geschäftsführergehälter als verdeckte Gewinnausschüttung; Zuwendung von Vermögensvorteilen an Gesellschafter; Angemessenheit der Bezüge; Vergleich mit Gesamtausstattung des Fremdgeschäftsführers; Übermäßige Ausstattung der Geschäftsführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3
Keine Bindung der Gerichte an Nichtaufgriffsgrenzen der Finanzverwaltung bei Geschäftsführerbezügen; Körperschaftsteuer 1999 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Keine Bindung der Gerichte an Nichtaufgriffsgrenzen der Finanzverwaltung bei Geschäftsführerbezügen - Körperschaftsteuer 1999
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 10.07.2002 - I R 37/01
VGA bei Gewinntantieme
Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 204/02
Gehaltsstrukturuntersuchungen sind ein geeigneter Maßstab des Fremdvergleichs betrachtet (vgl. etwa FG Saarland, Beschluss vom 12. Dezember 2002 1 V 376/02, INF 2003, 50; zustimmend BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BStBl II 2003, 418). - FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02
Verdeckte Gewinnausschüttungen durch unangemessene Geschäftsführergehälter (§ 8 …
Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 204/02
Gehaltsstrukturuntersuchungen sind ein geeigneter Maßstab des Fremdvergleichs betrachtet (vgl. etwa FG Saarland, Beschluss vom 12. Dezember 2002 1 V 376/02, INF 2003, 50; zustimmend BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BStBl II 2003, 418). - BFH, 04.06.2003 - I R 38/02
Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge bei mehreren Geschäftsführern
Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 204/02
Bei Bestellung mehrerer Gesellschafter-Geschäftsführer müssen deswegen insbesondere bei einer kleineren GmbH Vergütungsabschläge vorgenommen werden, die den Unterschieden in der Aufgabenstellung, der zeitlichen Beanspruchung und Verantwortung Rechnung tragen (BFH-Urteil vom 4. Juni 2003 I R 38/02, BFH/NV 2003, 1503 ).
- BFH, 21.01.1998 - I B 66/97
Unangemessen hohe Gesamtvergütung als vGA
Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 204/02
Übersteigt die Gesamtausstattung des Gesellschafters im konkreten Falle das, was an seiner Stelle auch ein fremder Dritter erhalten hätte, dann ist insofern von einer gesellschaftsrechtlichen Zahlungsveranlassung und damit von verdeckten Gewinnausschüttungen auszugehen, ungeachtet dessen, wie sich die Gesamtausstattung im einzelnen zusammensetzt (BFH vom 21. Januar 1998 I B 66/97, BFH/NV 1998, 883 ). - BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den …
Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 204/02
Der Senat hat bei der Abwägung der einzelnen Kriterien im Einzelfall stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. Finanzgericht des Saarlandes vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491; BFH vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl. II 1995, 549). - BFH, 28.06.1989 - I R 89/85
1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH - …
Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 204/02
Beurteilungskriterien sind Art. und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung, weiterhin insbesondere Art. und Höhe der Vergütungen, welche gleichartige Betriebe für entsprechende Leistungen gewähren (z.B. BFH vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BStBl. II 1989, 854). - BFH, 24.01.2001 - I S 10/00
Beteiligung an einer Gesellschaft - Rückständige Gehaltszahlungen - Rücklagen - …
Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 204/02
Die wesentlichste Aufgabe der Geschäftsführung eines Erwerbsunternehmens besteht in der Gewinnerzielung (BFH vom 24. Januar I S 10/00, BFH/NV 2001, 806 m.w.N.), d.h. in der Maximierung der erzielbaren Unternehmensgewinne und zwar weit über eine Mindestverzinsung des Stammkapitals und eine Haftungsprämie für die Gesellschaft hinaus. - FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95
Außenprüfung; Bindung an Zusagen im Verlaufe einer Betriebsprüfung
Auszug aus FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 204/02
Der Senat hat bei der Abwägung der einzelnen Kriterien im Einzelfall stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. Finanzgericht des Saarlandes vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491; BFH vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl. II 1995, 549).
- FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2007 - 2 K 2218/06
Pachtzinsen im Sinne von § 8 Nr. 7 GewStG und Aufteilung von Pachtzinsen für …
Nach Kenntnis des Senats wird in Fällen der vorliegenden Art von den Finanzbehörden auf die Vorlage des ausgefüllten Bogens unter keinen Umständen verzichtet; dies entspricht auch der finanzamtlichen Praxis, wie sie aus den Tatbeständen steuergerichtlicher Entscheidung erkennbar wird (vgl. nur Hessisches FG Urteil vom 15. März 2007 6 K 1476/02, DStZ 2007, 436; FG Nürnberg Urteil vom 21. März 2005 l 255/2004, JurisDok; FG Sachsen Urteil vom 17. Dezember 2003 4 K 2063/98, FGReport 2005, 62; FG Saarland Urteil vom 3. Dezember 2003 1 K 204/02, GmbH-Stpr 2004, 319).